Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungskapital. Es bleibt unangetastet erhalten. Nur die aus der Kapitalanlage erwirtschafteten Gewinne werden für die in der Satzung formulierten Ziele eingesetzt.
Ihr persönliches Engagement lebt auf Dauer in der Lebenshilfe-Stiftung weiter.
Sie haben die Gewissheit, bei einer sehr wichtigen sozialen Aufgabe in der Region Baden-Baden - Bühl - Achern über Generationen hinweg zu helfen.
Ihre Zustiftung garantiert die dauerhafte Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien in unserer Region.
Die Stiftung Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat sind als ausführende Organe dem Stifterwillen verpflichtet. Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung gemäß der Satzung und den Beschlüssen des Stiftungsbeirates.
Der Stiftungsbeirat berät und überwacht den Stiftungsvorstand.