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So können Sie helfen

  • Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungskapital. Es bleibt unangetastet erhalten. Nur die aus der Kapitalanlage erwirtschafteten Gewinne werden für die in der Satzung formulierten Ziele eingesetzt.
  • Ihr persönliches Engagement lebt auf Dauer in der Lebenshilfe-Stiftung weiter.
  • Sie haben die Gewissheit, bei einer sehr wichtigen sozialen Aufgabe in der Region Baden-Baden - Bühl - Achern über Generationen hinweg zu helfen.
  • Ihre Zustiftung garantiert die dauerhafte Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien in unserer Region.
  • Die Stiftung Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
  • Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat sind als ausführende Organe dem Stifterwillen verpflichtet. Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung gemäß der Satzung und den Beschlüssen des Stiftungsbeirates.
  • Der Stiftungsbeirat berät und überwacht den Stiftungsvorstand.
Teamübungen für Menschen mit Behinderungzoom
Kinder in der Kindertagesstättezoom
 

© Stiftung Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern