Menschen mit Behinderungen setzen sich selbst für ihre Interessen ein. In den Werkstatträten können sich gewählte Vertreter aus dem Kreise der Beschäftigten für ihre Kolleginnen und Kollegen bei wichtigen Fragen rund um ihren Arbeitsplatz mitbestimmen und mitwirken.
Der Werkstattrat trifft sich jeden Monat zu einer regelmäßigen Sitzung.
Betriebsrat und Werkstattrat entscheiden gemeinsam über Betriebsruhe und Arbeitszeiten. Diese werden in der Betriebsvereinbarung festgehalten.
Den Werkstatträten stehen Vertrauenspersonen als Assistenz zur Verfügung.
Mitglieder des Werkstattrats:
Die Frauenbeauftragte ist die Ansprechpartnerin für alle Frauen der Werkstätten und der CAP-Märkte. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe im Bundesteilhabegesetz SGB IX.