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Werkstattrat / Frauenbeauftragte

Werkstattrat

Menschen mit Behinderungen setzen sich selbst für ihre Interessen ein. In den Werkstatträten können sich gewählte Vertreter aus dem Kreise der Beschäftigten für ihre Kolleginnen und Kollegen bei wichtigen Fragen rund um ihren Arbeitsplatz mitbestimmen und mitwirken.

Der Werkstattrat trifft sich jeden Monat zu einer regelmäßigen Sitzung.

Betriebsrat und Werkstattrat  entscheiden gemeinsam über Betriebsruhe und Arbeitszeiten. Diese werden in der Betriebsvereinbarung festgehalten.

Den Werkstatträten stehen Vertrauenspersonen als Assistenz zur Verfügung.

Mitglieder des Werkstattrats:

  • Hans-Peter Faller, Vorsitzender
  • Christian Käshammer, stellvertretender Vorsitzender
  • Marcin Kroll
  • Patrick Zerr
  • Werner Schönle
  • Hans-Joachim Eschbach
  • Rainer Decker

Frauenbeauftragte

Die Frauenbeauftragte ist die Ansprechpartnerin für alle Frauen der Werkstätten und der CAP-Märkte. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe im Bundesteilhabegesetz SGB IX.

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